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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MOVINGPIX Brüggemann & Groell GbR („MOVINGPIX“)
Gültig seit 01.01.2016

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kunden, die unsere Produkte erwerben und/oder unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

Der Vertrag mit dem Kunden kommt zustande:
1.1  mit Unterzeichnung des ausgefertigten Vertragsdokumentes mit Leistungsbeschreibung durch jeden Vertragspartner oder
1.2 durch unsere Auftragsbestätigung (schriftlich, per Fax oder E-Mail)
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2. Gegenstand des Auftrages
2.1. Leistungen und Leistungsbeschreibung

​–  Art und Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die in Kooperation mit dem Kunden ausgearbeitet oder vom Kunden vorgegeben wird;
–  aus dem von uns erarbeiteten und einvernehmlich zur Grundlage des Auftrages gemachten Angebot bzw. der Auftragsbestätigung, auch hinsichtlich eventueller Nachträge.     

2.2. Nachträgliche Änderungswünsche
Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf
–  die vereinbarten Leistungen
–  den Funktionsumfang und/oder die Struktur des zu erstellenden Werkes
–  sonstige Merkmale der zu erbringenden Leistung
muss MOVINGPIX nicht berücksichtigen, soweit sie eine Abweichung vom ursprünglichen Vertragsgegenstand darstellen. MOVINGPIX steht es frei, die gewünschten Änderungen gegen eine angemessene zusätzliche Vergütung auszuführen. Grundlage der Zusatzvergütung sind der notwendige zusätzliche Zeit- und Personalaufwand. Unter einer Änderung in diesem Sinne ist auch eine Reduzierung der zu erbringenden Leistungen zu verstehen. Im Falle der Vereinbarung einer Pauschalvergütung ist eine Verminderung nur mit Einverständnis von MOVINGPIX zulässig.


3. Termine
Sofern Termine für die Erbringung von vertraglichen Leistungen von MOVINGPIX festgelegt werden, sind diese nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Verbindliche Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von MOVINGPIX nur durch den Projektleiter zugesagt werden.
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4. Vergütung
4.1  Die Vergütung von MOVINGPIX wird projektbezogen vereinbart. Projektbezogene
Auslagen werden grundsätzlich gesondert vergütet.
4.2  Wenn eine Pauschalvergütung vereinbart wurde, gilt diese den in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungsumfang ab, ansonsten alle bis zur jeweiligen Rechnungsstellung angefallenen und aufgestellten Leistungen. ​
4.3 MOVINGPIX stellt Rechnungen nach Arbeitsfortschritt und ist berechtigt, Abschlagszahlungen für noch zu erbringende Leistungen anzufordern. Rechnungen sind sofort nach Eingang beim Kunden, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist tritt ohne Mahnung Verzug mit den entsprechenden Folgen Verpflichtung zum Ersatz des Verzugsschadens ein.
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5. Mitwirkungspflichten
5.1  Die Vertragspartner benennen jeweils Projektleiter, die konstruktiv zusammenarbeiten
und das Projekt zum erfolgreichen Abschluss führen. Ein Wechsel in der Projektleitung wird dem Vertragspartner umgehend mitgeteilt.
5.2  Der Kunde ist zur konstruktiven Mitwirkung bei der Leistungserbringung durch MOVINGPIX verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die rechtzeitige (ggf. vor Auftragsbeginn) Bereitstellung der erforderlichen Informationen über
–  gewünschte technische Standards
–  die weitere Verwendung der vertraglichen Leistung.
5.3 Sämtliche Unterlagen und Materialien, die die Vertragspartner einander für die Durchführung des Vertrags überlassen, sind vertraulich und pfleglich zu behandeln, dürfen nur für vertragsbezogene Zwecke vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind dem Vertragspartner einschließlich der angefertigten Vervielfältigungsstucke zurückzugeben, sobald sie für die Leistungserbringung nicht mehr benötigt werden.
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6. Nutzungsrechte
6.1  Soweit nicht im Auftrag anders vereinbart, räumt MOVINGPIX dem Kunden
grundsätzlich an allen vertraglichen Leistungen in der gelieferten Form (also nicht an Entwurfsmaterial, einzelnen Komponenten, Projektdateien, Datenträgern etc.) nach vollständiger Bezahlung der Vergütung das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht ein. Eine Bearbeitung oder Nutzung über den Vertragszweck hinaus ist nicht gestattet. An gelieferten Medien angebrachte Urhebervermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
6.2  Weitere Nutzungsrechte und Inhalte, die über das beauftragte Angebot hinausgehen, so wie die Auslieferung dieser, werden mit dem Kunden individuell vereinbart und sind grundsätzlich zusätzlich zu vergüten.​​
6.3 MOVINGPIX ist berechtigt,

  1.  den Kunden in geeigneter Form als Referenz zu benennen;
  2.  Arbeitsergebnisse zu archivieren und zum Zwecke der Eigenwerbung bspw. auf der eigenen Internetpräsenz (Homepage, Facebook, etc.) für unbegrenzte Zeit zugänglich zu machen;


7. Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen, in der Regel nach einer Vorführung in einem gemeinsamen Abnahmetermin, der von MOVINGPIX vorgeschlagen wird. Auf Wunsch von MOVINGPIX sind Teilleistungen abzunehmen.

8. Haftung
8.1.  Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften, sowie
bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet MOVINGPIX unbeschränkt. Zugesicherte Eigenschaften liegen nur vor, wenn diese ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Für leichte Fahrlässigkeit haftet MOVINGPIX nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
8.2.  Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet MOVINGPIX insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, rechtzeitige, kontinuierliche und funktionelle Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei sachgerechter Datensicherung im vorgenannten Sinne durch den Kunde eingetreten wäre.
8.3.  Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von MOVINGPIX.

9. Subunternehmer
MOVINGPIX darf die Leistungserbringung insgesamt oder hinsichtlich einzelner Teilleistungen an Subunternehmer (Regisseure, Kameraleute, Darsteller, Drehbuchautoren etc.) übertragen. Dabei wird MOVINGPIX eine sorgfältige Auswahl hinsichtlich Zuverlässigkeit und Fachkenntnis treffen. MOVINGPIX haftet für den Subunternehmer wie für einen eigenen Erfüllungsgehilfen.

10. Produktionsabsagen
Wird ein Auftrag aus Gründen, die MOVINGPIX nicht zu verschulden hat, nicht ausgeführt, so steht uns – ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf – eine Ausfallsumme i.H.v. 50% der kalkulierten Auftragssumme zu. Ein Auftrag, der aus Gründen, die wir nicht zu verschulden haben, angefangen und nicht fertig gestellt werden kann, wird in voller Höhe abgerechnet. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung gemäß Angebot begonnen wurde. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sei.


11.Terminverschiebungen von Filmaufnahmen
Bei kurzfristigen Absagen oder Verschiebungen von Drehterminen durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare für Aufnahmeteam und Darsteller als vereinbart:
Bei Stornierung in einem Zeitraum von 5 bis 3 Werktagen vor dem geplanten Drehtermin: 50% der und Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen für Darsteller. Hinzu kommen die Kosten für die erneute Organisation des Drehs inklusive externer Kosten wie Drehgenehmigungen und ähnlichem.
Bei Stornierungen innerhalb 3 Werktagen, jedoch minimal 1,5 Werktagen vor dem geplanten Drehtermin: 75% der Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen für Darsteller sowie 50% der Miete für das Equipment. Hinzu kommen die Kosten für die erneute Organisation des Drehs inklusive externer Kosten wie Drehgenehmigungen und ähnlichem.
Bei Stornierungen in einer Frist kürzer als 1,5 Werktage vor dem geplanten Drehtermin wird der gesamte kalkulierte Drehaufwand in Rechnung gestellt.
Als Werktage zählen Montag bis Freitag, ausschließlich bundeseinheitlicher gesetzlicher Feiertage.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) berechtigen uns, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, so sind wir berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.

12. Schutzrechtsverletzungen
Der Kunde stellt MOVINGPIX von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung geltend gemacht werden und die MOVINGPIX nicht zu vertreten hat. MOVINGPIX wird den Kunden unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren.

13. Schlussbestimmungen
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrags/der Verträge ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige nicht geregelte Punkte. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.

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